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nur vom KFZ-Meisterbetrieb (sicher ist sicher)

HU-Terminerinnerung

Die nächste Haupt- inklusive Abgasuntersuchung kommt bestimmt. Ihren fälligen Prüftermin erkennen Sie auf der jeweiligen Prüfplakette, im Kfz-Schein oder im letzten Prüfbericht - doch es geht auch einfacher: Wir erinnern Sie per E-Mail an Ihren nächsten HU-Prüftermin.



Fahrzeugcheckunsicherheit

Der Gesetzgeber fordert regelmäßige Fahrzeugchecks um die Sicherheit zu gewährleisten. Jeder Fahrzeughalter muss deshalb sein Auto in regelmäßigen, gesetzlich festgelegten Zeitabständen zur Haupuntersuchung

 

Was ist die Hauptuntersuchung (HU)?

Die Hauptuntersuchung (HU) soll vermeiden, dass Fahrzeuge mit Sicherheitsmängeln am deutschen Straßenverkehr teilnehmen. Um das zu gewährleisten, führen amtlich anerkannte Prüforganisationen wie DEKRA diese Untersuchung in regelmäßigen Abständen an allen Fahrzeugen mit eigenem amtlichen Kennzeichen durch. Besteht ein Fahrzeug diese Überprüfung, wird dies durch eine runde Prüfplakette am hinteren amtlichen Kennzeichen nachgewiesen, die das Jahr und den Monat anzeigt, in dem das Fahrzeug wieder zur HU gebracht werden muss. Je nach Ausstellungsjahr hat diese Plakette eine andere Farbe. Der Fahrzeughalter muss gewährleisten, dass sein Fahrzeug immer eine gültige Prüfplakette besitzt.

 

Muss man für die HU nicht zum "TÜV"?

Nein. Der Technische Überwachungsverein ist nur ein Wettbewerber in diesem Bereich und hat keineswegs das Monopol auf die Hauptuntersuchung. Sie können Ihre HU auch von der amtlich anerkannten Prüforganisation DEKRA abnehmen lassen.



Abgasuntersuchung

Daher wird es ab Januar 2010 auch keine extra Plakette für die Abgasuntersuchung geben. Es wird nur noch eine Plakette das Kennzeichen schmücken.

 

Für viele Autofahrer war es bislang schon Gang und Gebe mit der Hauptuntersuchung die Technik und die Umweltfreundlichkeit zusammen zu prüfen. Nun wird es entsprechend der EU-Richtlinien 2009/40/EG Pflicht!

 

Moderne Fahrzeuge werden über die sogenannte OBD-Schnittstelle gemessen. Ältere Fahrzeuge noch über die Schlauchmethode. Doch wie genau das Fahrzeug geprüft wird hängt nicht von den technischen Voraussetzungen ab, sondern einzig und alleine vom Datum der Erstzulassung. Fahrzeuge, die ab Januar 2006 zugelassen wurden, werden über die OBD – Schnittstelle ausgelesen. Bei älteren wird nach wie vor die Emission per Schlauchmethode festgestellt.

 

Bedingt durch den eigenständigen Teil der Abgasuntersuchung bei der Hauptuntersuchung, dürfen auch anerkannte Fachwerkstätten die AU ausführen. Zwingend für die Hauptuntersuchung ist jedoch, dass ein Nachweisdokument über die Durchführung der AU „vor Beginn“ der Hauptuntersuchung dem Sachverständigen vorgelegt wird. Er wird dann an dem vorderen Kennzeichen eine kosmetische Behandlung durchführen, die veraltete Plakette entfernen und mit einer Reparaturplakette in der gleichen Farbe des Nummernschildes versehen.

 

Autofahrer dürfen im Januar „nicht“ eigenständig die alten AU Plaketten abkratzen. Dies ist den Sachverständigen vorbehalten. Sie müssen bis zur nächsten Hauptuntersuchung an dem Fahrzeug verbleiben. Die letzten grünen Aufkleber werden aber alle im Jahre 2012 von den Kennzeichen entfernt sein.